Bericht Landessportbund

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ENTSCHEIDUNGEN DER LANDESREGIERUNG TREFFEN WIEDER DIE FALSCHEN! BEWEGUNGSBESCHRÄNKUNGEN FÜR KINDER UND JUGENDLICHE SIND VERHEERENDES SIGNAL UND FALSCH!

24.11.2021
„Die gestrigen Entscheidungen der Landesregierung zu Schul-, Kinder und Jugendsport sind zutiefst frustrierend, machen wütend und wiederholen die Fehler der ersten drei Corona-Wellen und treffen wieder die Falschen. Kinder und Jugendliche sollen wieder ausbaden, was Politik, Gesellschaft und die Erwachsenen zur Bekämpfung der Pandemie einfach nicht hinbekommen.", erklärte der Präsident des Landessportbundes, Andreas Bluhm.
„Mit dem heutigen Tag tritt das geänderte Bundesinfektionsschutzgesetz in Kraft, das in § 28 a die Berücksichtigung der besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen ausdrücklich festschreibt. Die getroffenen Regelungen laufen diesen Belangen zuwider!"

Die Landesregierung müsse sich fragen lassen, wie ernst sie geltende gesetzliche Regelungen nimmt, denn z.B. im Schulgesetz des Landes wird das Recht auf schulische Bildung (§ 1 Abs. 1) durch die Gewährleistung von Unterricht auch im Gegenstandsbereich Sport geregelt (§ 5 Abs. 2).
In § 1 Abs. 1 des SGB VIII wird als Bundesrecht die Norm geregelt: „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung..."; auch ein Blick in Artikel 14 der Landesverfassung MV („Schutz der Kinder und Jugendlichen") könne helfen, doch noch die richtigen Entscheidungen zu treffen. „Hier werden mittels Verordnung gesetzliche Normen aufgehoben! Was heißt eigentlich „zunächst bis zu den Weihnachtsferien"? Und wie soll es jetzt an den drei Sportgymnasien weitergehen?", so Bluhm.

Zum Sportunterricht selber sagte Bluhm, dass dieser der einzige Ort sei, wo alle Gleichaltrigen von der 1. bis zur 12. Klasse gemeinsam Bewegung erlernen und erfahren könnten. Wenn jetzt der Vorschlag für sporttheoretischen Unterricht gemacht werde, würde der eigentliche Ansatz von Schulsport konterkariert. „Gesessen haben die Schülerinnen und Schüler doch so schon genug, es geht trotz und wegen Corona um mehr und tägliche Bewegung im Schulalltag und nicht die Abschaffung," so der Präsident des Landessportbundes.

Aber auch die vorgesehenen Regelungen zum Kinder- und Jugendsport in der Stufe „Rot" seien de facto die Beendigung des Kinder- und Jugendsports im Verein; bei einer Impfquote von 31 % der 12-17-Jährigen (Stand 23.11.2021) zwingend die 2G-Regelung einzuführen, sprenge jegliche Trainingsgruppe im Verein; die Kinder unter 12 sind gar nicht geimpft und dürften somit auch gar keinen Sport machen.

„Auch die vielgepriesene Übergangsregelung bis zum 31.12.2021 für die 12-17-Jährigen läuft ins Leere, weil bis zum 01.01.2022 wohl in dieser Altersgruppe kein flächendeckender Impfschutz erreicht werden kann und Kinder und Jugendliche von der Entscheidung ihrer Eltern abhängig sind, ob sie Sport machen dürfen oder nicht.", so Bluhm.

„In der Summe ergeben diese Maßnahmen den Lockdown für den Kinder- und Jugend-Sport in Schule und Verein – ein verheerendes und falsches Signal!", so Bluhm abschließend.

LSB M-V e.V.

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